Die Doktrin des Tiroler Bauernbundes

Bäuerlicher Machterhalt durch gesetzlose Übertragung von Gemeindegrund

Nach dem Zweiten Weltkrieg verstärkte sich in den Tiroler Landgemeinden die schon in der Zwischen­kriegszeit erkennbare Tendenz einer Änderung der Bevölkerungsstruktur durch die Abnahme der Anzahl aktiver Land­wirte einerseits und den Zuzug anderer Bevölkerungs­gruppen andererseits. Von Eduard Wallnöfer als Obmann des Tiroler Bauernbundes wurde als Gefahr gesehen, dass durch diese Entwicklung der Einfluss der Bauern in den Gemeinde­stuben stetig abnehmen werde.

Durch großflächige Übertragung von Gemeindeliegenschaften in die Hand der Bauern (und somit einer gerin­gen Anzahl von Gemeindebürgern) sollte dieser Bevölkerungsgruppe die Macht in der Gemeinde für alle Zeit erhalten bleiben und ihr Wohlstand gesichert werden. Denn: Wem Grund und Boden gehört, der hat auch die Macht.


Die Agrarbehörde rüstet auf

Die radikale Doktrin des Bauernbundes, Gemeindeeigentum zum Machterhalt auf ihre Klientel zu über­tragen, wurde von der Tiroler ÖVP politisch und administrativ konsequent vorangetrieben und umgesetzt. Dass dies grob verfassungswidrig war, störte weder die politischen Machthaber noch die ihnen verbundenen Agrarjuristen des Amtes der Tiroler Landesregierung.

  • Die personell stark aufgestockte Agrarbehörde wurde unter der Führung des damaligen Agrar­landesrats und späteren Landeshauptmanns Eduard Wallnöfer sogleich in ganz Tirol einschlägig tätig. Das den Gemeinden noch verbliebene Gemeindegut sollte rasch in die Hände einiger weniger Gemeindebürger – vornehmlich Bauern – übertragen werden.
  • Diesem politischen Auftrag ist die Agrarbehörde mit großem Eifer nachgekommen. Ihr damaliger Leiter Hofrat Dr. Albert Mair betonte in seinem von Landesrat Eduard Wallnöfer für die Jahre 1949 bis 1958 angeforderten Tätigkeitsbericht vom 28.07.1959, dass be­reits rund 280 Regulierungsverfahren teilweise zum Abschluss und zur Verbücherung im Grundbuch gebracht worden seien oder knapp vor dem Abschluss stünden. Gera­de­zu euphorisch führt er aus, dass „der Zeitpunkt nicht mehr fern ist, in dem prak­tisch für alle Gemeinde- und Frak­tionsgutwälder Tirols Regulierungsanträge vor­liege.“


2.350 Quadratkilometer Gemeindegrund wurde verschoben

In den folgenden Jahrzehnten wurde diese Enteignungspolitik konsequent fortgesetzt. Insgesamt wurde durch diverse agrarbehördliche Verfahren („Regulierungen“, „Haupt­teilungen“) Gemeinde­grund im Ausmaß von ca. 2.350 Quadratkilometern (das sind also 2,35 Milliarden Quadratmeter, entsprechend rund einem Fünftel der Fläche des Bundeslandes Tirol) entschä­di­gungslos auf Agrargemein­schaften verschoben!

  • Auch nachdem die Verfassungswidrigkeit dieser Vorgänge ruchbar geworden war und eine breite Öffent­lichkeit davon Kenntnis erhalten hatte, war die Tiroler Landespolitik nicht zu einer Reparatur des Unrechts und zu einer Umkehr bereit.
  • Die Journalistin Alexandra Keller  beschrieb diese von Gesetzlosigkeit und Willkür getragene politische Praxis im Woche­n­magazin ECHO 04/2013 zutreffend mit drastischen Worten:

Die Schuldigen am historischen Unrecht, das Tirol über Jahrzehnte beherrschte und ein Selbstver­ständnis der totalen Ungleichheit prägte, sind leicht auszumachen. „Bei den Agrar­gemeinschaften […] hat Wallnöfer ganz eindeutig gesetzwidrig gehandelt“, wurde Alt-Landes­hauptmann Wendelin Weingartner Anfang März 2013 im österreichischen Nachrich­ten­magazin „Profil“ zitiert. Eduard Wallnöfer, der Tiroler Langzeit-Landeshauptmann und Urvater der heimischen ÖVP, hatte gesetzwidrig gehandelt, als er ab den 1950-er Jahren die Mehrzahl der Tiroler Gemeinden entschädigungslos enteig­nen ließ, um „seine“ Bauern in Form der Gemeindegutsagrargemeinschaften zu Herrschern über das öffentliche Grund­vermögen der betroffenen Gemeinden zu machen. Obwohl hier eine verschwindend kleine Minderheit jeglichen Gesetzen und demokratischen Grundregeln zum Trotz die Mehr­heit der Tiroler finanziell bluten ließ und die Verfassungswidrigkeit der Enteignungen seit 1982 allen klar war, führten Wallnöfers Erben das Unrechtsregime fort. Zu den hemmungs­losen Vertei­digern der illegalen Tiroler Grundherren zählen Ex-Bauernbundobmann Anton Steixner, sein Nachfolger Josef Geisler und Wallnöfer-Schwiegersohn Herwig van Staa. Sie stehen stellver­tretend für die Tiroler ÖVP, deren Schuld zuletzt erdrückend wurde.


Stolz auf fortgesetzten Rechtsbruch?

Etliche Jahre später bestätigte LH-StV Anton  Steixner in einem vom ORF in der Sende­reihe „Tirol heute“ am 4.5.2005 ausgestrahlten Interview unverblümt:

Die Übertragung des Eigentums von den Gemeinden auf die Agrargemeinschaften war politisch gewollt. Landeshauptmann Wallnöfer war stolz darauf, dass das in Tirol gelungen ist.

Verfassungstreue und gesetzmäßiges Handeln waren für den für Agrar- und Gemeinde­angele­gen­heiten ressortzuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter wohl ebenso wenig Anliegen und Thema wie für Landes­hauptmann Eduard Wallnöfer, seinem unmittelbaren Vorgänger als Obmann des Tiroler Bauern­bundes!

 
 
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Gemeindeland in Gemeindehand: überparteilicher und unabhängiger Verein – ZVR-Zahl 1505804346

Redaktion: Dipl.-Ing. Leonhard Steiger, Forstwirt & Dr. Werner Lux, Jurist


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Sehr geehrter Herr/Frau _______,

Der überparteiliche Verein „Gemeindeland in Gemeindehand“ hat die Homepage www.agrarpapers.tirol erstellt, auf der zeitlich geordnet der „größte Kriminalfall Tirols“ (Zitat Georg Willi, Bürgermeister von Innsbruck) dokumentiert ist. Es handelt sich um großflächige verfassungswidrige Eigentumsübertragungen von öffentlichem Eigentum (Gemeindeeigentum) hin zu Agrargemeinschaften. Die eingehenden Recherchen, die sich auf umfangreiche Grundbuchserhebungen des Tiroler Gemeindeverbandes und höchstgerichtliche Erkenntnisse stützen, zeigen grobe Fehlleistungen der Tiroler Agrarpolitik und der Tiroler Agrarbehörde auf und dokumentieren erstmals die erschreckende Dimension der damit einhergegangenen Gemeindeenteignungen.

Eine verfassungskonforme Reparatur dieses untragbaren und gleichheitswidrigen Zustandes ist jederzeit durch ein vom Tiroler Landtag zu beschließendes „Rückübertragungsgesetz“ möglich.

Diese Initiative muss unterstützt werden! Man wird wohl von verantwortungsbewussten Politikern erwarten können, dass sie den derzeit bestehenden verfassungswidrigen Zustand beenden.

Rechtstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz geht und alle an! Helfen auch Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Möglichkeiten, die in der Homepage www.agrarpapers.tirol formulierten Forderungen zu unterstützen, um diesen beschämenden verfassungswidrigen Zustand zu beenden.

Mit vorzüglicher Hochachtung,