Gemeindeland in Gemeindehand: überparteilicher und unabhängiger Verein – ZVR-Zahl 1505804346
Redaktion: Dipl.-Ing. Leonhard Steiger, Forstwirt & Dr. Werner Lux, Jurist
© 2021– All rights deserved.
In allen Fällen hätte selbstverständlich schon die Einsichtnahme in das historische Grundbuch, somit ein einfacher Erhebungsaufwand, genügt, um mit Sicherheit feststellen zu können, wer zum Zeitpunkt der Regulierung Eigentümer der betroffenen Grundstücke war und ob damit Gemeindegut oder Gemeindevermögen vorliegt oder ob es sich um Grundstücke nach § 33 Abs 2 lit d LFLG 1996 (Anm.: bäuerliches Miteigentum) handelt.
Die ihr leicht mögliche Erhebung des historischen Grundbuchsstands hat die Agrarbehörde – offenbar entgegen der in der Anfragebeantwortung behaupteten „Durchführung entsprechender Ermittlungsverfahren“ – wohl grob fahrlässig unterlassen. Die dennoch erfolgte Erlassung diesbezüglicher Feststellungsbescheide ist mehr als skurril. Der dadurch entstandene Verwaltungsaufwand ist durch nichts zu rechtfertigen.
Dass die diesbezüglichen Grundbuchsdaten vom Tiroler Gemeindeverband in den Jahren 2014 bis 2016 erhoben und deren Ergebnisse samt Urkundendokumentation auf deren Homepage unter dem Titel „Gemeindegut und bäuerliches Gemeinschaftsgut in Tirol“ für jedermann (damit auch für die Mitarbeiter der Agrarbehörde im Jahre 2019) zugänglich publiziert wurden, sei an dieser Stelle hervorgehoben.
Gemeindeland in Gemeindehand: überparteilicher und unabhängiger Verein – ZVR-Zahl 1505804346
Redaktion: Dipl.-Ing. Leonhard Steiger, Forstwirt & Dr. Werner Lux, Jurist
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Sehr geehrter Herr/Frau _______,
Der überparteiliche Verein „Gemeindeland in Gemeindehand“ hat die Homepage www.agrarpapers.tirol erstellt, auf der zeitlich geordnet der „größte Kriminalfall Tirols“ (Zitat Georg Willi, Bürgermeister von Innsbruck) dokumentiert ist. Es handelt sich um großflächige verfassungswidrige Eigentumsübertragungen von öffentlichem Eigentum (Gemeindeeigentum) hin zu Agrargemeinschaften. Die eingehenden Recherchen, die sich auf umfangreiche Grundbuchserhebungen des Tiroler Gemeindeverbandes und höchstgerichtliche Erkenntnisse stützen, zeigen grobe Fehlleistungen der Tiroler Agrarpolitik und der Tiroler Agrarbehörde auf und dokumentieren erstmals die erschreckende Dimension der damit einhergegangenen Gemeindeenteignungen.
Eine verfassungskonforme Reparatur dieses untragbaren und gleichheitswidrigen Zustandes ist jederzeit durch ein vom Tiroler Landtag zu beschließendes „Rückübertragungsgesetz“ möglich.
Diese Initiative muss unterstützt werden! Man wird wohl von verantwortungsbewussten Politikern erwarten können, dass sie den derzeit bestehenden verfassungswidrigen Zustand beenden.
Rechtstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz geht und alle an! Helfen auch Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Möglichkeiten, die in der Homepage www.agrarpapers.tirol formulierten Forderungen zu unterstützen, um diesen beschämenden verfassungswidrigen Zustand zu beenden.
Mit vorzüglicher Hochachtung,